Das Tierschutzgesetz

Das Tierschutzgesetz in Deutschland soll Tiere als Mitgeschöpfe schützen. Es dient dem Leben und dem Wohlbefinden der Tiere und verbietet das Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden ohne triftigen Grund.
Wichtige Auszüge werden hier zitiert und in ihrer Bedeutung für Sie als Nagerhalter erklärt.


§ 2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
…muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen
…darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
…muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Wichtig und oft nicht erfüllt ist schon der dritte Absatz. Noch immer mangelt es vielen Kleintierhaltern am nötigen Basiswissen für eine art- und verhaltensgerechte Haltung.
Daraus ergibt sich, dass auch Absatz eins entsprechend oft nicht erfüllt wird, da das Wissen fehlt und der Halter sehr oft so genannte Anfängerfehler macht. Wobei die Bezeichnung hier etwas irreführend sein kann, da einige ihren Wissensstand über Jahre nicht verändern und dadurch auch nach mehrjähriger Haltung noch grobe Fehler im Umgang mit den Tieren machen.
Leider greift für nicht wenige Kleintiere auch der zweite Absatz in der Realität nicht wirklich. In zu kleinen Käfigen, oft Hamsterknästen, entwickeln die Tiere Verhaltensstörungen, können ihr Bewegungsbedürfnis nicht oder nur unzureichend ausleben. Dies sind vermeidbare Schäden und Leiden.
Ebenfalls zu diesen Schäden und Leiden gehört die Kategorie „tierschutzwidriges Zubehör“. Falsche Laufräder und gefährliches Spielzeug und Inventar entsprechend diesem Grundsatz genauso wenig wie die zu kleinen Käfige.


§ 3, Satz 3 und 6

Es ist verboten,
…ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen,
…ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind

Absatz drei verbietet ganz klar das Aussetzen von Haus- und Heimtieren. Eine solche Handlung sieht das Gesetz als Ordnungswidrigkeit an. Entsprechend kann das Aussetzen von Haus- und Heimtieren geahndet werden.
Ebenfalls rechtlich belangt werden können aufgrund des sechsten Satzes beispielsweise Mäusezirkusse und ähnliche Betriebe auf Jahrmärkten, da die Bedingungen dort bei weitem nicht den Ansprüchen nach §2, Satz 1 und 2 entsprechen.
Auch Veranstaltungen wie ein Ausstellungskubus mit weißen Mäusen in einer Disko oder ähnliche Events fallen hierunter.


Wertigkeit von Tieren

Im Gegensatz zu einigen Haltern und auch das Gesetz ausführenden Personen kennt das Tierschutzgesetz lediglich den Unterschied zwischen Wirbeltieren und Nichtwirbeltieren.
Eine Unterscheidung in der Wertigkeit einer Art oder die Dringlichkeit eines Anliegens aufgrund der Größe eines Wirbeltiers kennt das Gesetz nicht.
In der Praxis werden jedoch jegliche rechtliche Vorschriften zum Schutz der Tiere sehr unterschiedlich umgesetzt. Das Vorgehen gegen Mißstände oder beim Aussetzen eines Tieres ist hier zwar genauso möglich, jedoch wird es aus verschiedenen Gründen längst nicht immer praktiziert.
Menschen, die Missstände bei Futtertieren, Heimtiermäusen oder anderen kleinen Säugern anzeigen, werden mitunter enttäuscht feststellen, dass Futtermäuse in der Praxis weniger Rechte haben als Haustiermäuse, obwohl das Gesetz auch hier keinen Unterschied kennt.
Auch in der Größe werden Unterschiede gemacht, die nirgends gesetzlich nachvollziehbar sind. Was bei Hunden, Pferden o.ä. Tieren einen Amtsveterinär zum Handeln veranlasst, setzt bei Mäusen noch lange kein amtliches Handeln in Gang.
Gesetzlich zu rechtfertigen ist dies nicht, jedoch leider oft gängige Praxis.

 
tierschutz/tierschg.txt · Zuletzt geändert: 18.05.2009 22:51 (Externe Bearbeitung)     Nach oben
Recent changes RSS feed Creative Commons License Donate Powered by PHP Valid XHTML 1.0 Valid CSS Driven by DokuWiki Design by Chirripó