Mißstände – Was tun?

Immer wieder entdecken Leute unhaltbare Zustände in Zoohandlungen und bei Privathaltern. So mancher würde gern was dagegen tun. Was geht und wie Sie am besten vorgehen, erfahren Sie hier.

Öffentlich

Zoohandlungen

Tierecke einer Zoohandlung mit schlechter Haltung

Zoohandlungen sind Gewerbebetriebe, für die Mindesthaltungsvorschriften für die dort zum Verkauf angebotenen Tiere gelten.
Stellen Sie grobe Verstöße fest, wie etwa fehlendes Wasser, unsaubere, überfüllte, zu kleine Gehege, kranke und/oder zerbissene oder gar tote Tiere in den Gehegen oder ähnliches, so können und sollten Sie handeln.
Ihre erste Adresse sollte hierbei nicht der örtliche Tierschutzverein sein. Dieser ist nicht zu Schritten gegen das betreffende Geschäft berechtigt. Wenden Sie sich stattdessen an das zuständige Veterinäramt. Dieses finden Sie im Telephonbuch der Stadt, in den Gelben Seiten oder auch im Internet.
Notieren Sie für eine Anzeige Datum und Uhrzeit, welche Mißstände (möglichst detailliert) Sie festgestellt haben und, so vorhanden, Zeugen für die Mißstände. Formulieren Sie diese schriftlich als Anzeige an das Veterinäramt.
Zeugen sind in diesem Fall immer wichtig. Sie sollten also nach Möglichkeit den Laden vor der Anzeige mit mindestens einer weiteren Person besuchen.
Bietet sich die Möglichkeit, sollten Sie die Anzeige aber gerade bei massiven Verfehlungen auch durch Bilder untermauern. Diese können Sie beispielsweise unauffällig mit einer Handykamera aufnehmen.
Stellen Sie wiederholte Mißstände bis zur Anzeige fest, notieren Sie diese wie oben beschrieben.
Die Anzeige kann in Fällen mit akutem Handlungsbedarf auch telephonisch erfolgen. Die schriftliche Anzeige sollten Sie dann nachreichen.

Ändert sich an den Zuständen nichts, sollten Sie nachfragen, was aus Ihrer Anzeige geworden ist, so Sie nicht vom Amt schon eine Mitteilung erhalten haben.
Oft führen Anzeigen nur dann zu einer Reaktion, wenn die Mißstände eklatant groß sind und von vielen Kunden angezeigt werden. „Kleinere“ Verstöße wie zu enge Haltung oder mangelnde Wasserversorgung führen leider in der Regel nicht zu einer Untersuchung durch das Veterinäramt.

Ist der Laden Mitglied des ZZF, einer Franchisekette (z.B. Fressnapf, Futterhaus) oder einer ähnlichen Vereinigung, können Sie die Mißstände auch bei der dort zuständigen Stelle anzeigen.
Die einzelnen Ketten und der ZZF haben Richtlinien, die die zugehörigen Läden erfüllen müssen. Andernfalls erwarten das entsprechende Geschäft Konsequenzen. Eventuell können Sie also auch hier erfolgreich gegen einige Mißstände vorgehen.
Die Anzeige beim jeweiligen Verband können Sie parallel zur Anzeige beim Veterinäramt laufen lassen.


Börsen

Auf Börsen bieten private und gewerbliche Züchter viele verschiedene Arten von Nagern an. Längst nicht immer erfüllen die Aussteller dabei die Mindestanforderungen an die Präsentation der Tiere. Werden Tiere in überfüllen Boxen, kranke, verletzte oder zu junge Exemplare angeboten oder bemerken Sie nachweis- oder CITES-pflichtige Tiere, die ohne Papiere verkauft werden oder ähnliches, sollten Sie dieses beim zuständigen Veterinäramt sofort zur Anzeige bringen und um sofortiges Handeln bitten. Im Idealfall ist ein Amtsveterinär vor Ort.
Bestehen Sie bei massiven Mißständen oder illegal gehandelten Tieren auf ein Handeln seitens des Amtes. Eine spätere Klärung des Sachverhaltes ist meist nicht möglich, da Börsen zeitlich befristet sind.
Eine Anzeige kann auch gegen den Veranstalter gerichtet werden, der seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Durchführung der Börse nicht nachgekommen ist.


Schulzoos u.ä.

Schulzoos sind keine Gewerbe. Sie zielen auch nicht auf den schnellen Verkauf der Tiere ab. Daher muß Unterbringung und Pflege den Ansprüchen und Vorschriften bei Haustierhaltung entsprechen.

Stellen Sie hier also zu kleine und/oder überfüllte Gehege, kranke, verletzte oder verwahrloste Tiere oder ähnliche Mißstände fest, führt Ihr Weg Sie ebenfalls zum Amtstierarzt. Das Prozedere ist dabei dasselbe wie auch in Zoohandlungen.



Privat

Auch im privaten Bereich der Tierhaltung lassen sich bei kleinen Heimtieren immer wieder mehr oder minder große Mißstände feststellen. Hier trifft man am häufigsten auf viel zu kleine und/oder ungeeignete Gehege, tierschutzwidriges Zubehör und ungeeignetes Inventar sowie teils massiv falsche Fütterung. Gerade diese „Delikte“ sind jedoch nicht anzeigbar. Eine Anzeige etwa, wenn eine Maus allein im Hamsterknastkleiner, handelsüblicher Gitterkäfig bis zu einer Seitenlänge von 80cm gehalten wird, würde in jedem Fall mangels Wichtigkeit im Sande verlaufen. Solche Anzeigen hätten nicht einmal bei Großtieren wie dem Herdentier Pferd Aussicht auf Erfolg.
Im privaten Bereich müssen massive Mißstände vorhanden sein, damit eine Anzeige Aussicht auf Erfolg hat. Verwahrlosung ist hier der häufigste Grund. In vielen Fällen betrifft das dann auch sehr viele Tiere. Der Hobbyhalter wird der Tiere nicht mehr Herr oder kümmert sich einfach nicht.
Auch bei manchen (Hobby)Züchtern finden sich katastrophale Zustände. Ebenso wie in einigen Notstationen, die zu reinen Tiersammlungen verkommen.
Auch hier führt der erste Weg meistens zum Veterinäramt. Wie bei Zoohandlungen u.ä. müssen die Zustände möglichst genau dokumentiert, belegt und bezeugt werden.
Werden Tiere im großen Stil gezüchtet und verkauft, können Sie sich neben dem Amtsveterinär auch an das Gewerbeamt wenden. Dieses interessiert sich eigentlich immer für nicht angemeldete Gewerbe. Mitunter kann das zum Zuchtverbot führen.
Betreffen die Mißstände Tiere aus dem Tierheim, muß dieses schnellstmöglich informiert werden. Es ist in diesem Fall berechtigt, die Tiere wegen Vertragsbruch zurückzuholen.



Was geschieht nach der Anzeige?

Haben Sie beim Veterinäramt eine Anzeige gemacht und der Amtsveterinär ist dieser auch nachgegangen, wird vom Veterinär festgestellt, ob Handlungsbedarf besteht. Hierbei gibt es zwar Vorschriften, der Tierarzt hat aber auch einen Ermessensspielraum.
Wurde Handlungsbedarf festgestellt, bekommt der jeweilig Verantwortliche, also beispielsweise der Ladeninhaber, Auflagen, die er innerhalb einer zumutbaren Frist erfüllen muß. Dies wird in einer weiteren Kontrolle überprüft.
Werden bei der Kontrolle wiederum Mängel festgestellt, gibt es mehrere Möglichkeiten. Es können weitere Auflagen gestellt werden. In Fällen weiter bestehender massiver Mißstände kann ein Laden auch geschlossen oder die Tiere eines Schulzoos oder Privathalters eingezogen werden.



Warum geschieht nichts und was tun?

Gerade im Bereich kleiner Heimtiere ist längst nicht jeder Amtsveterinär gewillt zu handeln. Leider sehen einige Beamte Klein(st)säuger immer noch als weniger wert an als größere Tiere und sehen bei gerade bei Ekel- und Futtertieren wie Ratten und Mäusen wenig bis keinen Handlungsbedarf, selbst wenn die Zustände vor Ort zum Himmel schreien.
Einige Beamte sind auch schlicht vom Arbeitsvolumen ihres Zuständigkeitskreises überlastet, so dass es ihnen nicht möglich ist, der Anzeige nachzugehen. Gerade in größeren Städten ist dieses Problem gar nicht so selten.
In einigen Fällen ist der Grund auch ganz einfach der, dass der Amtsveterinär seine Kontrolle angekündigt hat. Wie durch ein Wunder verschwinden gerade in Zoohandlungen über Nacht kranke und verletzte Tiere, die Käfige sind blitzsauber und alle Tiere gefüttert und getränkt. Der Beamte findet also keinen Grund zur Beanstandung. In der Regel stellen sich nach der Kontrolle aber wieder die vorherigen, zur Anzeige führenden Verhältnisse ein. Haken Sie daher immer nach, warum nichts geschieht. Nicht immer ist es ein grobes Verschulden des Amtes.
Handelt der Veterinär bei massiven Mißständen bei wiederholten Anzeigen nicht, können Sie dies auch in einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den betreffenden Veterinär anzeigen. Aussicht auf Erfolg hat diese jedoch nur bei Extremfällen.

Musteranzeige für das Veterinäramt

Folgende Anzeige dient als Beispiel, wie eine Anzeige an das Veterinäramt aussehen könnte. Auch wenn sie im Beispiel für eine Zoohandlung geschrieben ist, kann sie auch bei allen anderen Gelegenheiten angewendet werden.


Klara Beispiel —————————————————————– Musterstadt, den 02.06.2007
Beispielweg 13
12345 Musterstadt
meckern-erlaubt@web.de


Veterinäramt Musterstadt
Musterstraße 7
12345 Musterstadt


Mißstände in der Zoohandlung „Planlos“


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 21.05.2007 betrat ich die Zoohandlung „Planlos“, um Futter für meine Tiere zu erwerben. Beim Anschauen der dort zum Verkauf angebotenen Tiere stellte ich folgende Mängel fest:

  • alle Gehege waren stark verunreinigt
  • bei Farbmäusen und Goldhamstern lagen tote Tiere im Gehege
  • alle Säuger zeigten deutliche Bißspuren und andere Verletzungen
  • ein stark gerupfter Gelbbrustara saß in einem ca. 80 x 50 x 100 cm großen Käfig
  • alle Tiere hatten gar kein oder stark verunreinigtes Wasser
  • die Bartagamen hatten keine Beleuchtung im Terrarium

Folgende Personen haben mit mir den Laden aufgesucht und können die genannten Zustände bestätigen:

  • Sara Meier
  • Benjamin Müller
  • Annika Schulze


[Falls Sie den Laden wiederholt besucht haben] Diese Mängel bestanden immer noch, als ich den Laden 3 Tage später, am 29.05. und 02.06.2007, erneut besuchte. Oben aufgeführte Personen können auch dies bezeugen, da sie mich begleitet haben.


[Falls Sie Bilder gemacht haben] Anbei als Anlage die Bilder, die ich am 29.05. und 02.06.2007 in der Zoohandlung „Planlos“ aufgenommen habe.
Ich bitte Sie, bei diesen Missständen für Abhilfe zu sorgen.


Mit freundlichen Grüßen

Klara Beispiel

 
tierschutz/missstaende.txt · Zuletzt geändert: 25.08.2009 15:40 von angelus     Nach oben
Recent changes RSS feed Creative Commons License Donate Powered by PHP Valid XHTML 1.0 Valid CSS Driven by DokuWiki Design by Chirripó