Mäuse aussetzen

Mäuse sind nicht überall die beliebtesten Haustiere. Auch vermehren sie sich schnell und der überforderte Halter weiß nicht mehr, wohin damit. In diesem Fall sollte er IMMER den Weg ZUM TIERHEIM oder einer NOTSTATION finden!
Leider gibt es immer noch Zeitgenossen, die die unliebsam gewordenen Tiere auf die verschiedensten Weise entsorgen. Dies ist jedoch weder rechtlich noch tierschutzethisch vertretbar, wie im Folgenden gezeigt wird.

1. Was sagt das Tierschutzgesetz?

Das Tierschutzgesetz stellt sich dazu wie folgt:

§ 3, Satz 3
Es ist verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.

Es ist also ganz klar verboten, ein Tier auszusetzen und kann entsprechend von der Justiz geahndet werden! Dabei ist es egal, ob die Tiere einfach in der Natur raus gelassen, mit Käfig auf dem Müll oder anderweitig entsorgt werden.
Der Halter hat Verantwortung für das ihm anvertraute Leben übernommen und muß diese erfüllen, bis er sie an einen anderen (neue Halter, Tierheim, Notstation) übergeben hat.

2. Kommen Mäuse draußen zurecht?

Nein, kommen sie nicht. Auch wenn besonders bei einheimischen Arten wie Farbmaus und Eurasischer Zwergmaus gern bequem angenommen wird, dass diese in der Wildnis problemlos überleben können, da sie aus unserer Klimazone stammen, ist dies nicht der Fall.
Besonders Farbmäuse leben seit sehr vielen Generationen als Haustiere in Menschenhand. Sie sind nicht mehr an den Temperaturwechsel angepasst und viel zu empfindlich, um kalte Temperaturen zu überstehen. Besonders in menschenleeren Gebieten wie Wäldern und Wiesen finden sie auch nicht ausreichend Nahrung, da sie die aktive Nahrungssuche in dieser Form schon seit Hunderten von Generationen nicht mehr betreiben.
Nicht zuletzt wird Farbmäusen ihre bunte Färbung zum Verhängnis. Sie wirkt auf Fressfeinde wie eine Signalfarbe und sorgt so dafür, dass sie schnell gefressen werden.
Auch können sie sich nicht mit den wilden Mäusesippen erfolgreich auseinandersetzen, in deren Revier sie eventuell ausgesetzt wurden.
Daher kann man annehmen, dass ausgesetzte Farbmäuse in der Natur nur wenige Stunden oder Tage überleben. Ähnliches gilt für einheimische und erst recht für nicht einheimische Exoten.

3. Im Karton vor´s Tierheim?

Manche setzen ihre Mäuse heimlich und mitunter zu nachtschlafener Stunde vor der Tür oder in der Nähe des nächsten Tierheimes aus und beruhigen gern ihr Gewissen, dass die Tiere ja schnell gefunden und dann liebevoll behandelt werden.
Die Erfahrung zeigt, dass dies ein Trugschluß ist. Gerade bei extremen Temperaturen im Sommer und Winter gehen die Tiere schneller als gedacht zugrunde. Auch werden sie manchmal erst Stunden oder gar Tage später gefunden. Leider bleibt es vielen Tierheimen deshalb nicht erspart, immer wieder Kartons, Transportboxen und ähnliche Behälter mit (halb)toten Nagern zu sichern. Daher sollte jeder Halter zu seiner Verantwortung stehen und die Tiere zumindest persönlich im Tierheim abgeben!
Zudem handelt es sich um ein Aussetzen im Sinne des §3, Satz 3 des Tierschutzgesetzes und ist damit verboten!

 
tierschutz/aussetzen.txt · Zuletzt geändert: 18.05.2009 22:51 (Externe Bearbeitung)     Nach oben
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